Die Neuregelung der TrinkwV 2011 ist ab 1.11.2011 in Kraft und bringt weitreichende Pflichten für Immobilieneigentümer und Immobilienverwalter mit sich. Mit Hilfe unserer Zusammenarbeit mit der Firma ACB GmbH Berlin, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Aufgaben geben.
Wann tritt die neue TrinkwV 2011 in Kraft?
Die geänderten Regelungen zur Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.05.2011, sind ab dem 01.11.2011 anzuwenden.
Zweck der neuen TrinkwV 2011
Die menschliche Gesundheit ist vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der Vorschriften dieser Verordnung zu schützen.
Ziel der neuen TrinkwV 2011
Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffen enthalten sind (§ 3 bis 7 TrinkwV). Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert ( §§ 5, 6 i.V.m. Anlagen 1 und 2 TrinkwV), die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle (zum Beispiel Wasserhahn oder Dusche; Paragraf 8 TrinkwV) nicht überschritten werden dürfen.
Für wen gilt die TrinkwV 2011?
Alle Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, welche mit der Anlage
•eine gewerbliche Tätigkeit ausüben; d.h. sie stellen unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet Trinkwasser im Rahmen einer selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung.
•eine öffentliche Tätigkeit ausüben; d.h. sie stellen Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zu Verfügung.
Eine Präsentation mit detaillierteren Informationen finden Sie hier: http://www.acbberlin.de/trinkwasserverordnung_2011.pdf
Wenn Sie einen Fachmann zur Beratung oder Umsetzung der genannten Aufgaben benötigen, stellen wir den Kontakt zum Unternehmen ACB GmbH gerne für Sie her.
Im Stammdatenkatalog der Software hausmanager 2.0 werden die genannten Neuregelung bald einfliessen.
Vielen Dank und alles Gute wünscht Ihnen
Martin Fischbach
net-haus GmbH
030-47484280







Wieder eine neue Möglichkeit den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da braucht der Staat sich nicht zu wundern wenn die Leute schwarzarbeiten müssen um über die Runden zu kommen.
Legionellenprüfung wird geprüft!
Wie die Immobilienzeitung in Ihrer Ausgabe vom 10.11.2011 berichtet, plant das Bundeministerium für Gesundheit, die erst zum 01.11.2011 novellierte Trinkwasserverordnung bereits wieder zu verändern. Dabei soll der ab dem 01.11.2011 vorgeschrieben jährliche Prüfrythmus von Warmwassererzeugungsanlagen auf Legionellenbefall von ein auf drei Jahre geändert werden.
Hier der Link zum Artikel:
http://www.immobilien-zeitung.de/112738/legionellenpruefung-doch-seltener
Wird der Prüfintervall tatsächlich auf drei Jahre erhöht, werden sich viele Betreiber und Betreuer von Gebäuden erst einmal entspannt zurücklehnen. Doch Vorsicht! auch wenn nur alle drei Jahre geprüft werden muss, haben Sie als Betreiber alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Legionellenbefall zu verhindern. Das heißt auch zu überwachen, dass die Temperatur in den Warmwasserspeicher mit einem Fassungsvermögen > 400 l konstant über 60° gehalten wird und unbenutzte Leitungen regelmäßig gespült werden.
Unser Tipp: Die Prüfintervalle für Ihre Warmwasserspeicher können Sie ganz einfach im hausmanager hinterlegen. Sie werden bei Fälligkeit automatisch in den Arbeitsplänen für Ihre Techniker und Hausmeister übertragen und nach Erledigung rechtssicher und dauerhaft dokumentiert.
Stefan Wenzel / net-haus GmbH