Die Neuregelung der TrinkwV 2011 ist ab 1.11.2011 in Kraft und bringt weitreichende Pflichten für Immobilieneigentümer und Immobilienverwalter mit sich. Mit Hilfe unserer Zusammenarbeit mit der Firma ACB GmbH Berlin, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Aufgaben geben.
Wann tritt die neue TrinkwV 2011 in Kraft?
Die geänderten Regelungen zur Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.05.2011, sind ab dem 01.11.2011 anzuwenden.
Zweck der neuen TrinkwV 2011
Die menschliche Gesundheit ist vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der Vorschriften dieser Verordnung zu schützen.
Ziel der neuen TrinkwV 2011
Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffen enthalten sind (§ 3 bis 7 TrinkwV). Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert ( §§ 5, 6 i.V.m. Anlagen 1 und 2 TrinkwV), die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle (zum Beispiel Wasserhahn oder Dusche; Paragraf 8 TrinkwV) nicht überschritten werden dürfen.
Für wen gilt die TrinkwV 2011?
Alle Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, welche mit der Anlage
•eine gewerbliche Tätigkeit ausüben; d.h. sie stellen unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet Trinkwasser im Rahmen einer selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung.
•eine öffentliche Tätigkeit ausüben; d.h. sie stellen Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zu Verfügung.
Eine Präsentation mit detaillierteren Informationen finden Sie hier: http://www.acbberlin.de/trinkwasserverordnung_2011.pdf
Wenn Sie einen Fachmann zur Beratung oder Umsetzung der genannten Aufgaben benötigen, stellen wir den Kontakt zum Unternehmen ACB GmbH gerne für Sie her.
Im Stammdatenkatalog der Software hausmanager 2.0 werden die genannten Neuregelung bald einfliessen.
Vielen Dank und alles Gute wünscht Ihnen
Martin Fischbach
net-haus GmbH
030-47484280